VfL Obereisesheim 1902 e.V.

Ehrungsordnung

Der VfL Obereisesheim 1902 e.V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaft seiner Mitglieder und ihm nahe stehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen. Hierzu wird nachfolgende Ehrungsordnung erlassen.

1. Grundsätze
Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Der zu Ehrende muss ein Mindestalter von 23 Jahren haben. Für sportliche Ehrungen gilt kein Mindestalter.

Das Entscheidungsrecht für die Verleihung der bronzenen Ehrennadel, der silbernen Ehrennadel, der goldenen Ehrennadel und der Ehrenmitgliedschaft hat der Ehrenausschuss.
Das Vorschlagsrecht liegt bei den Vorstands- und Mitgliederhauptversammlung und den Abteilungsvorstände. Die Ehrungen sollen nach Möglichkeit in einem würdigen Rahmen, wie z.B. bei Winterfeiern oder Ehrungsempfang oder bei Mitgliederversammlungen des Vereins erfolgen.


2. Antragstellung
Alle Ehrungsanträge sind grundsätzlich an den 1. Vorsitzenden zu richten. Dabei ist eine Mindestfrist von sechs Wochen vor der Veranstaltung, bei der geehrt werden soll, einzuhalten.
Die Anträge sind formlos aber schriftlich mit Angabe des vollen Namens, der Funktion und der Verdienstes des zu Ehrenden und des Ehrungsgrades zu stellen.
Der 1. Vorsitzende beruft dann kurzfristig eine Sitzung des Ehrenausschuss ein, der über die Ehrungsanträge mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1 .Vorsitzenden.


3. Verleihung der Ehrung
Die Ehrung wird durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vorgenommen.


4. Vorraussetzungen für Ehrungen
Verliehen werden Ehrennadeln

in Bronze:
Für mindestens fünf Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein oder 15-jährige Mitgliedschaft

in Silber:
Für mindestens acht Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein oder 25-jährige Mitgliedschaft

in Gold:
Für mindestens zehn Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein oder 40-jährige Mitgliedschaft

für besondere Leistungen kann der Ehrenausschuss die Bronze, Silberne oder goldene Ehrennadel verleihen.

Ehrenmitgliedschaft
Voraussetzung ist eine mindestens 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein und 40jährige Mitgliedschaft.

oder 50-jährige Mitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

zu Ehrenvorständen
können Personen ernannt werden mit mindestens 15-jähriger ununterbrochener ehrenamtlicher Tätigkeit 1. Vorsitzender des Vereins.


5. Erfassung und Dokumentierung
Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.

Alle Ehrungen sind vom Vorstand des Vereins zu erfassen und in eine Ehrenliste aufzunehmen.

Die Abteilungen des Vereins dokumentieren die Ehrungen ebenfalls und führen eine
eigene Ehrungsliste.


6. Weitere Ehrungsmöglichkeiten
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch der WLSB und seine Mitgliedsverbände sowie die Württembergische Sportjugend (WSJ) Ehrungen verdienter Vereinsmitarbeiter durchführen.
Hierzu wurden von diesen Verbänden Ehrungsrichtlinien erlassen und entsprechende Formulare vorbereitet. Die Richtlinien des WLSB und des WSJ sind in einem separaten Anhang enthalten, über die Richtlinien der einzelnen Fachverbände müssen sich die Abteilungen selbst sachkundig machen.

Nach Möglichkeit sollte von diesem Ehrungsangebot Gebrauch gemacht werden. Die Antragstellung an den WLSB und WSJ erfolgt auf Vorschlag der Abteilungen durch den 1 .Vorsitzenden, die Antragstellung an die Fachverbände erfolgt durch den/die Vorsitzende/n oder durch die Abteilungsleiter über den Ehrungsausschuss.


7. Glückwünsche und Jubiläen, Beerdigungen
Für alle Vereinsmitglieder erfolgen Glückwünsche in Form einer Glückwunschkarte zu persönlichen Festen oder Jubiläen. Bei Geburtstagen sind dies: der 50., der 60., der 65. und danach alle 5 Jahre.

Zusätzlich ab dem 70. Geburtstag wird ein Sachgeschenk überreicht.

Bei Beerdigungen von Vereinsmitgliedern wird ein Kranz oder eine Blumenschale mit Vereinsschleife niedergelegt oder ein Geldbetrag mit Trauerkarte übergeben. Den Abteilungen bleibt es überlassen, bei Geburtstagen selbst zu gratulieren und ein kleines Sachgeschenk nach eigenen Wertvorstellungen zu überreichen. Bei Beerdigungen können die Abteilungen ebenfalls in eigener Verantwortung handeln oder gemeinsam mit dem Gesamtverein.


8. Schlussbemerkungen
Diese Ehrungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie ist vom Hauptausschuss des Vereins zu beraten, zu genehmigen und zu ändern.

Die Ehrungsordnung tritt zusammen mit der Satzung in Kraft. Die Ehrungsordnung wurde am 25.Januar 2008 geändert.